Fakten über Kaffeesteuer

Ihr habt es sicher bemerkt: der Beitrag von gestern war ein Aprilscherz. Allerdings einer mit einem wahren Kern, denn die Kaffeesteuer gibt es wirklich. Die drastische Erhöhung habe ich mir aber ausgedacht. Doch lohnt es sich die Kaffeesteuer einmal etwas näher zu beleuchten. Die Kaffeesteuer ist eine der ältesten Verbrauchssteuern Deutschlands. Sie entstand infolge des stark angestiegenen Kaffeeverbrauchs im 18. Jahrhundert. Durch Gesetz wurde am 22. Juni 1948 die Kaffeesteuer als Verbrauchsteuer für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet eingeführt, 1949 auch in Berlin-West. Im Grundgesetz wurde die neue Steuer dem Bund zugewiesen. Das Steueraufkommen betrug in den Jahren 2006 bis 2017 bundesweit jeweils rund 1 Mrd. Euro. Die Kaffeesteuer wird vom Zoll bei der Einfuhr nach Deutschland erhoben.

Der Staat erhebt seit Oktober 2022 pro Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro und pro Kilogramm löslichem Kaffee 4,78 Euro. Es gibt bei der Kaffeesteuer keine Geringfügigkeitsgrenze. Sie wird fällig, sobald der Kaffee nach Deutschland eingeführt wird. Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer, geregelt im Kaffeesteuergesetzt und der Kaffeesteuerverordnung. Auch kaffeehaltige Waren werden besteuert. Der Steuersatz setzt sich zusammen aus der Art und Menge des enthaltenen Röstkaffees oder löslichen Kaffees. Rohkaffee, also noch nicht verarbeitete Kaffeebohnen, ist von der Kaffeesteuer nicht betroffen.

Mal eben auf Ebay leckeren Kaffee im Ausland ersteigert, der trotz Porto und Verpackung günstiger als im heimischen Supermarkt erworben werden konnte, und schon wird man zum Steuersünder. Denn die Einfuhr von Kaffee aus anderen EU-Ländern in denen keine Kaffeesteuer erhoben wird, was für fast alle Länder gilt, ist streng geregelt. Anders, als bei der persönlichen Mitnahme als Reisegepäck, gibt es bei Warensendungen keine Frei- oder Geringfügigkeitsgrenzen.

Hierbei handelt es sich genau genommen nicht um einen Zoll, sondern um die Erhebung einer Verbrauchssteuer. Rund eine Milliarde Euro nimmt der Zoll pro Jahr durch die Erhebung und Nacherhebung der Kaffeesteuer ein. Seit 2010 geht der Zoll auch gegen Kleinkonsumenten vor, denn die Steuerpflicht gilt von der ersten Bohne an. Wer allerdings im Ausland gekauften Röst- oder Instantkaffee im Reisegepäck mitbringt, der kann davon profitieren, dass Eigenbedarf abgabefrei ist. Als Eigenbedarf gilt eine Menge von maximal 10 Kilogramm. Allerdings nur, wenn der Käufer eine Privatperson ist und der Kaffee persönlich im Ausland erworben wird. Führt der Käufer zum Beispiel ein Café, dann wird ihm unterstellt den eingeführten Kaffee nutzen zu wollen und es fällt die volle Kaffeesteuer an.

Bei den 10 Kilogramm für den Eigenbedarf handelt es sich um einen Richtwert. Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn die persönliche Einfuhr im Reisegepäck nicht noch komplizierteren Regeln unterliegen würde. So gilt natürlich eine allgemeine Wertgrenze für die Einfuhr aus Drittländern. Die allgemeine Wertgrenze beträgt für Reisende des gewerblichen Flug- und Seeverkehrs 430 Euro, für auf andere Art Reisende, zum Beispiel im Pkw, 300 Euro und für Personen unter 15 Jahren unabhängig vom Reisemittel 175 Euro je Person. Die allgemeine Wertgrenze entfällt allerdings, wenn der Kaffee in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben wurde, allerdings gilt hier wieder der Richtwert für Eigenbedarf. Wird dieser überschritten, kann der Zoll eine Einfuhr zu gewerblichen Zwecken annehmen. Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn ein nachvollziehbarer Grund für einen größeren Verbrauch genannt wird – zum Beispiel eine größere Familienfeier oder regelmäßige private Treffen.

Keine Freigrenzen hingegen gibt es beim Versandhandel aus dem Ausland. Hier entsteht die Steuer immer ohne Freigrenze, da der Versender gewerblich handelt. Steuerschuldner ist daher der Versandhändler. Der Empfänger wird allerdings Haftungsschuldner. Ich hatte einmal mehrere Klein- und Kleinstmengen im Ausland bestellt und dem Hauptzollamt München eine pauschale Vorauszahlung von 10 Euro angeboten, wenn ich dafür nicht jede Sendung einzeln und persönlich vor Ort auslösen müsste. Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass dies leider nicht möglich sei, da jede Sendung einzeln berechnet und verzollt werden müsste. Ich hatte allerdings Glück, denn die übrigen Sendungen wurden nicht entdeckt. Inzwischen ist das übrigens verjährt.

Die Frage mag erlaubt sein, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist. So wurden zum Beispiel im Jahr 2006 mehrere Strafverfahren gegen Kleinkonsumenten eingeleitet, die per Internet Kaffee aus anderen EU-Staaten bezogen hatten. Die nachträglichen Steuereinnahmen von einem Cent bis 10 Euro pro Verfahren brachten etwa 25.000 Euro ein – bei bei Zollpersonalkosten von 800.000, so der Bundesrechnungshof 2009. Richtig rund wird der Steuerwirrwarr dann bei der Mehrwertsteuer. Frisch zubereitete Kaffeegetränke, die weniger als 75 % Milchanteil besitzen, sind mit 19 % Regelsteuersatz zu versteuern. Das heißt, schwarzer Kaffee oder Kaffee mit wenig Milch. Kaffeespezialität, wie Cappuccino oder Latte macchiato, die einen hohen Anteil an Milch besitzen, dürfen mit 7 % versteuert werden. Aber hier ist nicht mehr der Zoll sondern das Finanzamt zuständig. Alles klar?

Quellen: Wikipedia, zoll.de, Bundesfinanzministerium, kaffee-partner.de. Bildrechte: Titelbbild von iXimus auf Pixabay, Generalzolldirektion (www.zoll.de) 6x.

22 Gedanken zu “Fakten über Kaffeesteuer

      1. Die Zollstation war meist nur ein Schlagbaum, betrieben von den Schergen des Landfürsten, die sich nicht selten an den Reisenden bereicherten. Wer den ‚Kohlhaas‘ von Kleist kennt, weiß, was ich meine. Lass es dir gut gehen. LG Sven ❤

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  1. Der Sozialstaat ist teuer und will bezahlt werden. Noch teurer ist es beim Sprit.

    Hast du Details zur Verwendung der Steuer oder geht das in die große (Kaffee-)Kasse, die Krankenkassen, Renten und Migration finanziert?

    Gefällt 6 Personen

  2. Wenn der Kaffee eine Privatperson ist, wieviele Käufer darf er bewerben? Was gilt als Richtwert, wer als geringfügig? Wann hat der Zoll den Zugriff auf die heiße Tasse?
    Es ist oftmals so, dass man verwirrt ist. Und nicht zuletzt sich fragt: Sind das die auch, die das alles austrinken sollen? Oder ist es gar Absicht zur allfälligen Beschlagnahme von schwarzem Pulver?

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