Tchibo geht in Berufung

Tchibo geht gegen das Urteil des Landgerichtes Düsseldorf in der Unterlassungsklage gegen Aldi Süd in Berufung. Aldi Süd hat Kaffees seiner Eigenmarken wiederholt unter Herstellungskosten verkauft, so der Hamburger Röster. Dagegen hatte Tchibo geklagt, da dieses Verhalten nach Überzeugung von Tchibo gesetzwidrig ist und dem fairen Wettbewerb und damit am Ende auch den Verbrauchern schadet. In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf die Klage abgewiesen.

Nach gründlicher Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung geht Tchibo in Berufung. „Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung und wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung“, sagt Arnd Liedtke, Unternehmenssprecher der Tchibo GmbH. „Das Urteil hat gezeigt, dass das bestehende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor dem Hintergrund der aktuellen Wirklichkeit im Handel konsequent auch bei Vertikalisierung angewendet werden muss“, so Liedtke weiter.

Arnd Liedtke, CC, Tchibo, Hamburg.

Die Reaktionen von Wirtschaftsverbänden, Fachleuten und anderen Firmen, nicht nur aus dem Kaffeesektor, machen deutlich, dass Tchibo hier ein sich verschärfendes Problem anspricht. Durch die zunehmende Vertikalisierung des Handels ist eine entsprechende Fortentwicklung der Rechtsprechung zur rechtskonformen Preisgestaltung von mächtigen, vertikal integrierten Marktteilnehmern noch dringender geworden. Unter anderem auf diese für die Lieferketten und Produktqualität bedrohliche Tendenz zur Machtkonzentration zielt im Übrigen auch die Initiative der Europäischen Union zur Novellierung der Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken (UTP) ab.

Bildrechte: Titelbild von Mohamed Hassan auf Pixabay, Bild von Anna Sulencka auf Pixabay, Tchibo. Quelle: Tchibo.

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