Operation OPSON VIII: Behörden untersuchen Betrug bei Kaffee

Bei der diesjährigen von Europol und INTERPOL koordinierten Operation OPSON VIII haben sich dreizehn europäische Staaten zusammengetan, um gemeinsam Betrugsfälle bei Kaffee zu verfolgen. Neben den Initiatoren der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene – Deutschland, Schweiz und Dänemark – beteiligten sich auch Belgien, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Norwegen, Österreich, Portugal, Großbritannien (Schottland), Slowenien und Zypern an der Aktion. In Deutschland, Portugal und der Schweiz wurden in neun Fällen preisgünstigere Robustabohnen in „Arabica“-Kaffee nachgewiesen. Dies teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit, welches die Schwerpunktaktion koordinierte. In Deutschland beteiligten sich neben den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer auch der Zoll und das Bundeskriminalamt an der Operation.

Während der sechswöchigen Kernphase der Operation von Anfang Januar bis Mitte Februar prüften die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland über 1,5 Tonnen gerösteten sowie gerösteten und gemahlenen Kaffee. Bei den 134 Kontrollen wurde der als 100 % Arabica deklarierte Kaffee auf einen Nachweis von Robustabohnen hin untersucht. Der Zoll unterstützte die Operation mit der Auswertung und Bereitstellung von Einfuhrdaten zu Kaffee.

Kaffeebohnen am Holztisch

Von der Lebensmittelüberwachung konnte in drei Fällen eine Irreführung festgestellt werden. Dabei reichten die ermittelten Robusta-Gehalte von ca. 7 % bis hin zu 100 %. Die Arabicapflanze ist im Anbau anspruchsvoller als die widerstandsfähigere Robustapflanze. Auch die Aufbereitung des Rohkaffees unterscheidet sich. Arabicabohnen erzielen daher höhere Preise als Robustabohnen. Sind die Bohnen optisch noch zu unterscheiden, wird eine genaue Bestimmung schwierig, sobald der Rohkaffee geröstet und gemahlen wurde. Zum Nachweis von Anteilen der Robusta-Kaffeebohne wurden die Proben auf den Gehalt von 16-O-Methylcafestol untersucht. Dieser Inhaltsstoff ist nur in Kaffeebohnen der Art Robusta enthalten.

In allen drei Fällen erfolgte der Eintrag in der Rösterei. Hinweise auf eine Beteiligung weiterer Lebensmittelunternehmer oder auf verfälschte Rohware gibt es nicht. Die Ermittlungen der Lebensmittelüberwachung dauern teilweise noch an. Ein Fall wurde bereits an die Staatsanwaltschaft übergeben. Auch in der Schweiz und in Portugal wurden Fälle von Verfälschungen aufgedeckt. In sechs Proben wurden Arabica- durch Robustabohnen ausgetauscht. Liegen alle Ergebnisse vor, wird auf europäischer Ebene ein Gesamtbild zu Ausmaß und Strukturen beim Kaffeebetrug erstellt. Weitere Folgemaßnahmen können, auch über das Ende der Operation OPSON VIII hinaus, ergriffen werden.

coffee beans in farmer's hand

Der Deutsche Kaffeeverband reagierte umgehend mit einer eigenen Presseerklärung auf OPSON VIII. Die Operation zeige, dass es auf dem deutschen Kaffeemarkt keine grundsätzliche Problematik bezüglich der Deklaration von „100% Arabica-Kaffee“ gibt. Bei den als auffällig eingestuften Fällen handelt es sich nach Meinung des Verbandes offenkundig um Einzelfälle. Eine abschließende Klärung, ob es sich um eine versehentliche oder absichtliche Beimischung von Robusta-Kaffee handelt, steht noch aus.

Die deutsche Kaffeebranche habe ein ureigenes Interesse daran, dass Kaffeeverpackungen, auf denen „100% Arabica“ draufsteht, auch tatsächlich diesen Inhalt haben. Irreführende Deklarationen schaden dem Ansehen der gesamten Kaffeebranche und gefährden das langjährig aufgebaute Vertrauen in „100% Arabica“-Qualität. „Eine vorsätzliche Beimischung von Robusta in einer Arabica-Packung durch einen Röster wäre für diesen Röster reiner Selbstmord“, so Holger Preibisch, Hauptgeschäftsführer Deutscher Kaffeeverband.

Roestkaffeebohnen_Tisch_Kaffeeverband_Bente Stachowske - KLEIN

Abschließend sei erwähnt, dass Robusta-Bohnen nicht grundsätzlich von schlechterer Qualität sind als Arabica-Bohnen. Vielmehr werden vielen Kaffeeprodukten – beispielsweise Espresso – aus sensorischen Gründen ganz bewusst Robusta-Bohnen beigefügt. Selbstverständlich darf eine solche Mischung jedoch nicht als „100% Arabica“ deklariert werden.

 

 

Bildrechte: actingpool/Fotolia.com, Johnmerlin/Fotolia.com, readytogo/Fotolia.com, Bente Stachowske/Deutscher Kaffeeverband; Quellen: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Deutscher Kaffeeverband, eKitchen, Laborpraxis.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..