Achtung Kaffeesteuer!

Mal eben auf Ebay leckeren Kaffee im Ausland ersteigert, der trotz Porto und Verpackung günstiger als im heimischen Supermarkt erworben werden konnte, und schon wird man zum Steuersünder. Denn die Einfuhr von Kaffee aus anderen EU-Ländern in denen keine Kaffeesteuer erhoben wird, was für fast alle Länder gilt, ist streng geregelt. Anders, als bei der persönlichen Mitnahme als Reisegepäck, gibt es bei Warensendungen keine Frei- oder Geringfügigkeitsgrenzen.

Hierbei handelt es sich genau genommen nicht um einen Zoll, sondern um die Erhebung einer Verbrauchssteuer. Rund eine Milliarde Euro nimmt der Zoll pro Jahr durch die Erhebung und Nacherhebung der Kaffeesteuer ein. Seit 2010 geht der Zoll auch gegen Kleinkonsumenten vor, denn die Steuerpflicht gilt von der ersten Bohne an.

Gestapelte Kaffeescke in Kolumbien

Der deutschen Kaffeesteuer unterliegen Kaffee sowie kaffeehaltige Waren. Das Steueraufkommen steht dem Bund zu. Unter dem Begriff Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz grundsätzlich Röstkaffee und löslichen Kaffee, beides auch in entkoffeiniertem Zustand. Nichtentkofeinierter Rohkaffee ist von der Steuer ausgenommen. Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 EUR je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 EUR je Kilogramm.

Auch im Reiseverkehr kommt die Kaffeesteuer zum tragen. Gilt für Güter außer Tabakwaren und Alkohol eine Freigrenze von 300 Euro, bei Flug- und Seereisen sogar bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro, gilt beim Kaffee, dass nur der Eigenbedarf bei der Einfuhr abgabenfrei ist und der wird in der Regel bei 10 Kilogramm gesehen. Und das nur, wenn der Käufer eine Privatperson ist und der Kaffee persönlich im Ausland abgeholt wird.

Kaffeebohnen am Holztisch

Diese restriktive Handhabung wurde im Februar 2018 einem Berliner zum Verhängnis. 396 Päckchen mit jeweils 500 Gramm in Polen gekauften Kaffee fanden Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt an der Oder bei einer Fahrzeugkontrolle auf der BAB 12. Erst nach Entrichtung der Steuer in Höhe von 433,62 EUR konnte der Reisende seine Fahrt fortsetzen.

 

Bildrechte: Andreas Scholz/fotolia.com, Actingpool/fotolia.com, johnmerlin/fotolia.com, Quellen: Zoll online, Wikipedia, Roastmarket, Hauptzollamt Frankfurt (Oder), übermittelt durch news aktuell.

 

7 Gedanken zu “Achtung Kaffeesteuer!

  1. Es gibt sogar Länder, da ist die Einfuhr von Kaffee komplett verboten, Jamaika zum Beispiel. Doch wer in ein Land, welches unter anderem für einen der besten Kaffees der Welt berühmt ist, Kaffee einführen wollte, der trüge wohl auch Eulen nach Athen.

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  2. Was mich jetzt recherchetechnisch beschäftigt ist der Fakt, dass man oft liest, dass man aus Jamaika nur 500 gr Kaffee nach DE einführen darf. Allerdings finde ich darüber nichts mehr in den deutschen Zollvorschriften.

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    1. Offenbar gab es diese Regel mal. Heute gilt die Freigrenze von Mitbringseln von 430 Euro. Wobei bei so viel Kaffee schon der Verdacht des gewerblichen Handels entstehen könnte. Also: nur so viel Kaffee mit nach Deutschland bringen, wie man als „Eigenbedarf“ glaubhaft machen kann. Aber mehr wie 500g dürfen es dann schon sein…

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  3. Schreibst Du ja selber im Artikel: „… dass nur der Eigenbedarf bei der Einfuhr abgabenfrei ist und der wird in der Regel bei 10 Kilogramm gesehen“.

    Also „nix“ mit 430 Euro!

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    1. Doch, irgendwie schon. Bei teuren Kaffeesorten – wie zum Beispiel beim so genannten Katzenkaffee – kann man bei 10 kg da schon mal drüber liegen. Außerdem ist „Eigenbedarf“ keine feste Größe.

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