Stück­zahl­an­gabe reicht bei Kaffeekap­seln nicht

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Verkäufer von Kaffeekapseln verpflichtet sind, neben dem Endpreis auch den sogenannten Grundpreis, etwa den Preis je Kilo, für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee anzugeben. Begründung: Der Verbraucher müsse die Kapseln nämlich auch mit Pulverkaffee vergleichen können. Darüber informierte jetzt lto.de, die Webseite der Legal Tribune Online.

Ein Interessenverband hatte einen Elektromarkt verklagt, der für Kaffeekapseln verschiedener Hersteller geworben hatte, den Grundpreis für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee aber nicht angegeben hatte. Der Verband sah darin einen Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung. Nach der Verordnung hat der Handel den Endverbraucher bei Waren in Fertigpackungen nicht nur über den Endpreis, sondern auch über den umgerechneten Preis je Mengeneinheit, den Grundpreis, zu informieren, damit der Verbraucher Preise vergleichen kann.

Nach Auffassung des Händlers seien es Verbraucher aber gewohnt, die Kapseln nach Stück und nicht nach Gewicht zu kaufen. Die Angabe der Menge des Kaffees in der Kapsel sei nicht relevant für einen Preisvergleich. Der Verbraucher habe kein Interesse, Preise von Kaffee in Kapseln mit Pulverkaffee zu vergleichen.

Das sah das Landgericht anders. Der Händler habe mit seiner Werbung eine unzulässige geschäftliche Handlung vorgenommen. Es bestehe ein Vergleichsbedürfnis der Verbraucher zum einen im Vergleich der Kapselprodukte untereinander, zum anderen aber auch bei Kaffee in Kapselform und Kaffee in loser Verpackung, der unter der Angabe des Gewichts angeboten werde. Es liege nahe, so die Kammer für Handelssachen weiter, dass ein nicht nur unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises beide Zubereitungsmöglichkeiten kenne und habe. Dem Verbraucher komme es entscheidend auf den Inhalt, das Kaffeepulver, an, denn die Menge des Kaffeepulvers bestimme schließlich Aroma und Geschmack.

Kapselkaffee steht im Ruf überteuert zu sein. Wer täglich, statt seinen Morgenkaffee mit dem Filter aufzubrühen oder mit der Kaffeemaschine zu machen, auf Kapselkaffee zurückgreift, zahlt übers Jahr gesehen mehrere hundert Euro mehr. Vielen Kunden ist das beim Kapseleinkauf oft gar nicht bewusst. Mit einer entsprechenden Kennzeichnung könnte sich das ändern.

Quelle: acr/LTO-Redaktion, lto.de.

Ein Gedanke zu “Stück­zahl­an­gabe reicht bei Kaffeekap­seln nicht

  1. ist schon richtig das solche Angaben gemacht werden müssen, sonst läuft es ja doch aus dem Ruder.
    Kapseln sind für uns kein Thema, um eine gute Tasse Kaffee zu geniessen gehört schon etwas Kultur dazu.

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