Preisschock für Kaffeefreunde: Kaffeesteuer soll verdreifacht werden!

Kaffeegenuss kann künftig teuer werden! Zumindest wenn es nach dem Bundesministerium für Finanzen geht. Geplant ist eine sofortige Erhöhung der Kaffeesteuer, die schon heute in Kraft tritt. Die Kaffeesteuer betrug bisher für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Der neue Steuersatz für Röstkaffee soll nun auf knackige 6,57 Euro steigen, also eine Verdreifachung. Der Steuersatz für löslichen Kaffee soll lediglich verdoppelt werden. Er liegt dann bei 9,56 Euro je Kilogramm.

Langfristig soll so der Erlös aus der Kaffeesteuer von jährlich über einer Milliarde auf bis zu drei Milliarden erhöht werden. Mit den zusätzlichen Milliarden soll das sogenannte Dienstwagenprivileg querfinanziert werden. Außerdem sind baldmöglichst Diätenerhöhungen für Bundestagsabgeordnete sowie eine Erhöhung der Bezüge von Mitarbeitern des Finanzamtes geplant. Das Vermögens- und Privilegienzuwachs-Gesetz (VPzG) wurde bereits gestern in seltener Einmütigkeit vom Bundestag beschlossen. Ein Finanzministeriumssprecher sprach von einer längst fälligen Anpassung.

Da die Kaffeesteuer nur bei der Einfuhr aus dem Ausland fällig wird, sollte sich die Steueranpassung nicht sofort auf die Verbraucherpreise auswirken. Erst wenn unsere Kaffeevorräte zur Neige gehen, werden die neuen Steuersätze an die Kunden weitergegeben. Fachleute hingegen warnen davor, dass Kaffee zum Luxusgut werden könnte. Die Umsätze könnten einbrechen, wenn Kaffeetrinker*innen etwa auf Tee umsteigen. Allerdings soll ein Gesetz zur Erhebung einer Teesteuer bereits auf dem Weg sein. Langfristig ist aber zu befürchten, dass aus Coffeenewstom in absehbarer Zeit Teanewstom werden könnte.

Bildrechte: Titelbild von Gerd Altmann auf Pixabay, Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay, Bild von Bruno auf Pixabay.

28 Gedanken zu “Preisschock für Kaffeefreunde: Kaffeesteuer soll verdreifacht werden!

      1. Üblicherweise wird der mehr gemolken, der mehr hat, nicht umgekehrt. Dass derjenige, der mehr hat, in vielen Fällen auch mehr dafür getan hat, wird leider nicht honoriert.

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        1. Naja, bei einer „Reichensteuer“ würden die verstärkt zur Kasse gebeten, die deutlich über dem Durchschnitt verdienen, also in etwa vier bis sechs Mal so viel wie ich. Nach den Unionsplänen sollte das Geld lieber bei Bürgergeldempfängern und Flüchtlingen eingespart werden.

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          1. Das ist heute faktisch schon so, das Höherverdienende erheblich mehr Steuern zahlen.
            https://www.finanztip.de/steuersatz/

            Man könnte hier Abschreibungen abschaffen, die das Steueraufkommen mindern, aber dann würden auch eine Menge Investitionen entfallen.
            In Deutschland ist die Steuerlast die höchste in der EU, weil wir uns einen Sozialstaat leisten, der mehr und mehr ausgebeutet wird, was das eigentliche Ausgabenproblem darstellt.

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  1. Für frisch gewordene Eltern unter einem Jahresverdienst von 175.000 Euro (bereinigt) gilt aber nur der einfache Steuersatz. Die Berechtigungskarten zur Vorlage im Einzelhandel gibt die Familienkasse ab dem 01.04. aus. 😉

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  2. Bisher gibt es keine breit angelegten, aktuellen politischen Bestrebungen, die Kaffeesteuer deutlich anzuheben. Historisch gab es immer wieder vereinzelt Diskussionen – etwa im Rahmen von Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung oder als Instrument zur Lenkung des Konsumverhaltens – jedoch hat sich daraus bislang keine flächendeckende Initiative entwickelt.

    Historischer Kontext und Politische Diskussion

    Frühere Überlegungen: In der Vergangenheit wurden in einigen politischen und wirtschaftlichen Diskussionen gelegentlich Ideen diskutiert, die Kaffeesteuer zu erhöhen. Solche Überlegungen kamen meist im Zusammenhang mit dem Bemühen, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren oder den Konsum von Genussmitteln zu regulieren.

    Aktuelle Situation: Zurzeit liegen aber keine weitreichenden Pläne vor, die Kaffeesteuer signifikant zu erhöhen. Die politischen Prioritäten liegen aktuell eher in anderen Bereichen, sodass eine erneute Steuererhöhung im Kaffeesektor nicht im Vordergrund steht.

    Mögliche Folgen für den Endverbraucher

    Preissteigerungen: Eine Erhöhung der Kaffeesteuer würde vermutlich zu einer leichten Verteuerung des Endverkaufspreises führen. Da der Steueranteil am Gesamtpreis von Kaffee in der Regel relativ gering ist, dürfte der Effekt moderat ausfallen.

    Konsumverhalten: Steigende Preise können das Konsumverhalten beeinflussen. Bei einer deutlichen Erhöhung könnte es passieren, dass Verbraucher ihren Kaffeekonsum reduzieren oder auf günstigere Alternativen ausweichen.

    Marktreaktionen: Einzelhandel und Gastronomie müssten die Mehrkosten in ihre Kalkulationen einfließen lassen. Je nach Höhe der Steuererhöhung könnte das auch zu Anpassungen in der Angebotsstruktur oder zu Preisdifferenzierungen führen.

    Zusammengefasst: Aktuell gibt es keine starken politischen Impulse, die Kaffeesteuer anzuheben, und sollte es zu einer Steuererhöhung kommen, wären die unmittelbaren Auswirkungen auf den Endverbraucher – hauptsächlich in Form leicht höherer Preise – wahrscheinlich moderat, während indirekte Effekte wie verändertes Konsumverhalten nicht auszuschließen sind.

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  3. Die Gewinnspannen beim Verkauf von Kaffee Crema können je nach Betrieb, Standort und Kalkulationsmethode erheblich variieren. Dennoch lassen sich einige branchenübliche Richtwerte anführen:

    Verkaufspreis und Wareneinsatz:
    Ein handelsüblicher Becher Kaffee Crema wird häufig für etwa 2,50 bis 3,50 € verkauft. Der reine Wareneinsatz – also die Kosten für Kaffee, Milch, Zucker und sonstige Zutaten – liegt meist im Bereich von etwa 0,20 bis 0,40 €. Das bedeutet, dass die Rohmarge (Verkaufspreis abzüglich direkter Materialkosten) sehr hoch ist, oft im Bereich von 80–90 %.

    Unterschiedliche Betriebskosten:
    Kioske und kleine Verkaufsstellen haben in der Regel geringere Miet- und Personalkosten als Restaurants oder Cafés. Dadurch können sie einen höheren Anteil am Verkaufspreis als Gewinn verbuchen. In einem Betrieb mit niedrigeren Fixkosten kann der „Bruttogewinn“ pro Becher entsprechend höher ausfallen.

    Berücksichtigung von Gemeinkosten:
    In Restaurants, Cafés und ähnlichen Betrieben fließen zusätzlich zu den direkten Kosten noch viele Gemeinkosten ein (z. B. Miete, Personal, Strom, Versicherungen). Diese senken den Nettogewinn deutlich, sodass der tatsächlich als Gewinn verbleibende Betrag pro verkauftem Kaffee Crema – nach Abzug aller Betriebskosten – relativ moderat ausfallen kann.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verkaufspreis zwar eine hohe Bruttomarge erlaubt, der tatsächlich realisierte Nettogewinn pro Becher jedoch stark von den individuellen Kostenstrukturen des Betriebs abhängt. Während reine Materialkosten einen sehr kleinen Anteil ausmachen, führen hohe Fixkosten in manchen Betrieben dazu, dass der Gewinnanteil pro verkaufter Tasse trotz hoher Rohmarge nicht überproportional ausfällt.

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