Stück­zahl­an­gabe reicht bei Kaffeekap­seln nicht

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Verkäufer von Kaffeekapseln verpflichtet sind, neben dem Endpreis auch den sogenannten Grundpreis, etwa den Preis je Kilo, für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee anzugeben. Begründung: Der Verbraucher müsse die Kapseln nämlich auch mit Pulverkaffee vergleichen können. Darüber informierte jetzt lto.de, die Webseite der Legal Tribune Online. Ein Interessenverband hatte einen Elektromarkt verklagt, der […]

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